Hauswirtschaft

Krankheit oder Pflegebedürftigkeit führen häufig dazu, dass die Haushaltführung zum Erliegen kommt und selbst einfache Einkäufe oder Behördengänge unmöglich sind.
Das ist nicht nur der Fall, wenn man sich im Alter nicht mehr behelfen kann, sondern trifft häufig Menschen aller Altersgruppen mit schweren Krebserkrankungen, Komplikationsschwangerschaften oder nach Unfallgeschehen (Bsp. Schulterbruch)
Sind Familie und Angehörige berufstätig, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten in den Sozialgesetzbüchern V und XI.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1-5 haben nach dem SGB XI § 45 b Anspruch auf sogenannte „Entlastungsleistungen“ und können sich hierrüber Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen und Behördengängen holen.

Menschen mit einer akuten Erkrankung, die wieder ausheilt und keinen Pflegegrad aufweist, werden mit Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgungen nach dem SGB V durch ihre Krankenkasse unterstützt (Bsp. Schulterbruch, Komplikationsschwangerschaft). Hierbei muss die Notwendigkeit der hauswirtschaftlichen Versorgung durch den Hausarzt rezeptiert und durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Die Leitung unserer Hauswirtschaftsabteilung steht Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung:
Tel: 09195/929 66 22

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