Hauswirtschaftliche Versorgung

In schweren Krankheitssituationen besteht die Möglichkeit der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Krankenkasse, sofern es sich um eine akute Erkrankung handelt und kein Pflegegrad besteht.

  • Menschen aller Altersgruppen mit schweren Krebserkrankungen,
  • Komplikationsschwangerschaften
  • nach Unfallgeschehen (Bsp. Schulterbruch)

Ist eine zusätzliche Unfallversicherung vorhanden, so übernimmt diese die Kosten für das zuletzt genannte Beispiel.

Die Krankenkasse als Kostenträger springt hier dann ein, wenn die Angehörigen berufstätig sind oder der Patient allein lebt.

Hierbei muss die Notwendigkeit der hauswirtschaftlichen Versorgung durch den Hausarzt rezeptiert und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Um die Genehmigung bei der Krankenkasse kümmert sich der Pflegedienst.

Ist absehbar, dass eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit entsteht, so ist bei der Pflegekasse ein Antrag auf die Erteilung eines Pflegegrades zu stellen. Wird dieser bewilligt, wechselt die Kostenzuständigkeit zur Pflegekasse.

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren? Die Leitung unserer Hauswirtschaftsabteilung steht Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung:
Tel: 09195/929 66 22

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