Intensiv-WG

Die außerklinische Intensivpflege hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt und bietet heute Patienten und Familien viele Möglichkeiten.

Da gibt es zu einem die 24 stündige Intensivversorgung zu Hause und alternativ die ambulant betreute Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen.

Die rechtlichen Grundlagen sind für beide Versorgungsmodelle gleich. Die Kosten für die pflegerische Betreuung werden in Deutschland übernommen von den:

  • Krankenkassen (SGB V Behandlungspflege, Überwachung)
  • Pflegeversicherungen (SGB XI – Pflegegrad, Entlastungsleistungen).

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen, unsere Philosophie und unsere Leistungen vorstellen.

Wir wünschen Ihnen informative Minuten und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

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